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Kanzlei für Erbrecht - Fachanwalt Markus Maibach - Spezalist für Erbrecht
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09.08.2019 19:28 (2149 x gelesen)

Wieder einmal hat das Thema "Ausschlagung der Erbschaft" die Gerichte beschäftigt. Dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 19.12.2018, Az. I-3 Wx 140/18) lag folgender Sachverhalt zur Entscheidung vor: Die Schwester der Verstorbenen schlug die Erbschaft aus, weil sie sich über den Wert des Nachlasses falsche Vorstellungen gemacht hatte. Dabei ließ sie sich von den Erwägungen leiten, dass die Verstorbene nur eine kleine Rente bezog und in einer völlig heruntergekommenen Wohnung lebte, die zudem völlig vermüllt war. Deshalb hatte die Schwester Sorge, für die Renovierung und Entrümpelung haften zu müssen. Nach erfolgter Ausschlagung stellte sich heraus, dass die Verstorbene noch ein Sparbuch mit einem nicht unerheblichen Guthaben hinterlassen hat. Daraufhin hat die Schwester ihre Erbausschlagung angefochten.



30.01.2019 12:14 (2047 x gelesen)

In jüngster Zeit mehren sich die Entscheidungen zu den Fragestellungen rund um die formal und inhaltlich korrekte Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses, auf dessen Vorlage der Pflichtteilsberechtigte nach § 2314 Abs. 1 BGB einen Anspruch hat. Im Rahmen dieser Thematik hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 13. September 2018 (Az.: I ZB 109/17) einen Beschluss erlassen.



31.10.2018 12:10 (2060 x gelesen)

Im Focus-Spezial "Ihr Recht" für das Jahr 2018 ist Herr Rechtsanwalt Maibach erneut in die Liste der "Top-Rechtsanwälte" in seinem Fachbereich Erbrecht aufgenommen worden. Hierzu gratuliert das gesamte Kanzleiteam!



07.09.2018 19:36 (6771 x gelesen)

In der erbrechtlichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks unter den Miterben besteht. Ist dieser Anspruch unter den Miterben streitig, besteht die Gefahr, dass während der Klärung dieses Streits das Grundstück verkauft und durch Dritte gutgläubig erworben wird. Fraglich ist, wie man den Anspruch auf Rückübertragung absichert. Ein gängiges Fallbeispiel zu dieser Problematik sieht wie folgt aus: Die Eltern setzen sich wechselseitig zu alleinigen Erben ein und bestimmen für den Todesfall des Überlebenden die beiden Kinder (Sohn und Tochter) zu gleichberechtigten Schlusserben (sog. "Berliner Testament"). Weiterhin ist im Testament bestimmt, dass es dem überlebenden Ehegatten nicht gestattet ist, das Testament noch einmal abzuändern. Nach dem Tod des Vaters überträgt die Mutter das selbstgenutzte Einfamilienhaus, welches den wesentlichen Vermögenswert darstellt, an den Sohn zu alleinigem Eigentum. Nach dem Tod der Mutter fragt die Tochter, ob die Übertragung wirksam ist.



15.07.2018 14:45 (1950 x gelesen)

Am 12. Juli 2018 hat der Bundesgerichtshof seine Entscheidung (Az. III ZR 183/17) zum digitalen Nachlass verkündet. Der BGH hat den Eltern des verstorbenen Mädchens gegenüber Facebook das Recht auf Zugang zu dem Profil der Tochter und sämtlicher damit verbundener Daten eingeräumt. Facebook hatte den Eltern den Zugang verwehrt und das Profil in den bei Facebook üblichen Gedenkzustand versetzt. Es wird ausdrücklich klar gestellt, dass auch höchstpersönliche Rechte grundsätzlich vererblich sind und erbrechtliche Regelungen dem Fernmeldegeheimnis vorgehen. Gleichwohl ist es empfehlenswert, im Rahmen einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen durch entsprechende Bestimmungen eine Regelung zu schaffen, die den eigenen Verhältnissen und dem eigenen Willen entspricht, um derartigen Streitigkeiten, wie sie der BGH entschieden hat, von vorneherein zu vermeiden.



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