Fachanwalt Markus Maibach, Spezialist für Erbrecht
Nach dem juristischen Studium in Trier und Bonn wurde ich 1994 als Rechtsanwalt zugelassen. Seitdem bin ich als Rechtsanwalt selbständig tätig. Meine Spezialisierung auf das Erbrecht erfolgte im Jahre 2001. Der Titel "Fachanwalt für Erbrecht" wurde mir im Jahr 2006 verliehen.Die Bezeichnung "Fachanwalt" ist gesetzlich geschützt. Der Titel wird erst verliehen, wenn der Rechtsanwalt zuvor umfangreiche theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrung erworben und durch Ablegung einer entsprechenden Prüfung nachgewiesen hat. Zudem ist zum Erhalt dieses Titels der Nachweis einer ständigen fachbezogenen Fortbildung gegenüber der Rechtsanwaltskammer notwendig. Durch diese Voraussetzungen, die in der Fachanwaltsordnung (FAO) gesetzlich geregelt sind, wird ein hohes Maß an Qualität der anwaltlichen Tätigkeit gewährleistet.
Die Bezeichnung als "Spezialist" bringt zum Ausdruck, dass ich seit mehreren Jahren nahezu ausschließlich auf diesem Rechtsgebiet tätig bin. Durch die Konzentration auf das Erbrecht ist ein besonders hoher Wissens- und Erfahrungsschatz entstanden.
Diesen gebe ich nicht nur an meine Mandanten weiter, sondern auch in regelmäßigen erbrechtlichen Vorträgen, als Mitautor des Fachbuches "Banken und Auskunft im Erbrecht" sowie als Rezensent von erbrechtlichen Gerichtsentscheidungen im "Praxisreport Familien-u. Erbrecht" von juris, eine der herausragenden juristischen Datenbanken in Deutschland, die maßgeblich von Richtern, Rechtsanwälten, Behörden, Wirtschaftsunternehmen und Universitäten genutzt wird.