Das Erbrecht
Meine Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts gliedert sich in zwei voneinander abzugrenzende Bereiche:-
Vor Eintritt des Erbfalls...
bin ich bei der Errichtung von Entwürfen für Testamente und Erbverträge behilflich. Dabei liegt mir insbesondere die ausführliche Beratung und die verständliche Erläuterung der juristischen Zusammenhänge am Herzen. Sie sollen als Mandant verstehen, was "zu Papier gebracht wird". Es ist "Ihr" letzter Wille, den es optimal umzusetzen gilt. -
Nach Eintritt des Erbfalls...
berate und vertrete ich Sie nicht nur bei der Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen (beispielsweise Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse), sondern auch bei der Lösung von Problemen (z.B. bei der Verwaltung des Nachlasses) und Streitigkeiten, maßgeblich innerhalb der Erbengemeinschaft und bei deren Auseinandersetzung. Hierbei ist mir besonders daran gelegen, Ihnen im Vorfeld die Chancen und Risiken einer Auseinandersetzung aufzuzeigen, damit wir hiernach das gemeinsame Vorgehen abstimmen und ausrichten können.
Ebenso stehe ich Ihnen als Testamentsvollstrecker oder als Nachlassverwalter zur Verfügung.